Entsteht ein Schaden an einem unserer Geräte, welches Oberstufe SuS / LP Geräte Zimmer wird in der Regel ein Ersatzgerät gestellt, falls nicht bereits ein adäquater Ersatz (z.B. Schülergerät der Primar) bereits im Zimmer vorhanden ist.


Unsere Geräte haben normalerweise eine Gewährleistung von 2 Jahren. Für die persönlichen Schülergeräte beträgt sie in der Regel 3 Jahre. Diese deckt jedoch lediglich Fabrikationsmängel.


Liegt ein Hardwareschaden vor, welcher nicht durch Garantie gedeckt ist (im allgemeinen äussere Einwirkung wie Manipulation, Sturz, Bruch, Wasser, etc.) muss unsere technische Versicherung einspringen, wobei in jedem Fall Selbstbehalt bis CHF 200.- durch die verursachende Person (oder deren Eltern) zu begleichen ist. Den Teilbetrag über CHF 200.- übernimmt die Versicherung.


Die IT ist dabei immer bemüht, den für alle Parteien günstigsten Weg zu suchen, wobei Arbeiten durch die IT zum aktuell gültigen Tarif verrechnet werden, wenn die Reparatur durch sie stattfindet.