Die ursprüngliche Standardsoftware und ggf. Lern-/Spielsoftware wurde von der IT auf Grund von Evaluationen auf den Systemen vorinstalliert.


Wird die Installation weiterer schulrelevanter Software gewünscht, so ist dies beim ITP der Stufe zu beantragen. Fallen keine Kosten an und sind die technischen Voraussetzungen gegeben, wird dies meist bewilligt und durch die IT zentral auf die entsprechenden Geräte verteilt. Nur in Ausnahmefällen wird die IT erlauben, dass die Software von der Lehrkraft selbst installiert wird.


Jede Lehrkraft besitzt lokal Administrationsrechte auf ihrem Computer, damit sie allfällige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Unterhalt des Computers selbst durchführen kann (Bsp. Update Lehreroffice, welches Admin Rechte verlangt). Diese Adminrechte heben die grundsätzliche Einschränkung keine unerlaubte Software auf Schulgeräten zu installieren nicht auf.

Wurde die zu installierende Software nicht von der Schule Mellingen beschafft, so ist die Software liefernde Lehrkraft verantwortlich, dass keine Raubkopien oder sonst illegal erworbene Software installiert werden.


Grundsätzlich ist immer dafür zu sorgen, dass der Nachweis einer genügenden Anzahl Lizenzen erbracht werden kann (Kopie an IT).